Aufenthaltstitel
Ein Aufenthaltstitel ist die offizielle Genehmigung, sich in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufzuhalten und zu arbeiten. Er wird als Karte im Kreditkartenformat ausgestellt und muss vor Ablauf verlängert werden.
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Verständliche Definitionen der wichtigsten Begriffe im deutschen, österreichischen und Schweizer Aufenthaltsrecht.
Ein Aufenthaltstitel ist die offizielle Genehmigung, sich in Deutschland, Österreich oder der Schweiz aufzuhalten und zu arbeiten. Er wird als Karte im Kreditkartenformat ausgestellt und muss vor Ablauf verlängert werden.
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten mit einem Arbeitsvertrag über der festgelegten Gehaltsgrenze. 2026 liegt die Grenze bei €45.300 brutto/Jahr (Mangelberufe: €41.042).
Die Fiktionsbescheinigung ist ein vorläufiges Dokument nach § 81 Abs. 4 AufenthG, das das Aufenthaltsrecht aufrechterhält, während ein Verlängerungsantrag bearbeitet wird. Sie erlaubt es, weiterhin zu arbeiten und unter Einschränkungen zu reisen.
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel in Deutschland. Blue Card Inhaber können sie nach 21 Monaten (mit B1-Deutsch) oder 27 Monaten (mit A1-Deutsch) beantragen, sofern alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Niederlassungsbewilligung
Die Niederlassungsbewilligung ist das unbefristete Aufenthaltsrecht in Österreich (NAG) und der Schweiz (AIG). In der Schweiz als C-Bewilligung bekannt, erfordert sie je nach Staatsangehörigkeit 5 oder 10 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt.
Die Ausländerbehörde ist die kommunale Behörde für Aufenthaltsangelegenheiten in Deutschland. In Berlin heißt sie Landesamt für Einwanderung (LEA), in München das Kreisverwaltungsreferat (KVR), in Hamburg das Amt für Migration (AfM).
Das Migrationsamt ist die kantonale Behörde in der Schweiz, die für Aufenthaltsbewilligungen zuständig ist. In Zürich ist es das Migrationsamt des Kantons Zürich, das B- und C-Bewilligungen über zh.ch bearbeitet.
Die Einbürgerung ist der Prozess zum Erwerb der deutschen, österreichischen oder Schweizer Staatsbürgerschaft. In Deutschland sind mindestens 5 Jahre Aufenthalt, B1-Deutsch und Einbürgerungstest erforderlich (ab 2024 verkürzt von 8 auf 5 Jahre).
Die Duldung ist eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung in Deutschland. Sie ist kein Aufenthaltstitel, sondern bedeutet, dass die Ausreisepflicht besteht, aber nicht durchgesetzt werden kann. Sie wird befristet erteilt und kann verlängert werden.
Die Arbeitsgenehmigung ist die behördliche Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit in Deutschland. Bei den meisten Aufenthaltstiteln ist sie automatisch enthalten, kann aber an bestimmte Arbeitgeber oder Tätigkeiten gebunden sein.